8.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend können für die einzelnen Bereiche vom mobilen Autokino besondere Verhaltensordnungen gelten, die den Benutzern dieser Bereiche, z.B. durch Aushänge, rechtzeitig vor Nutzung der Bereiche bekannt gemacht werden.
8.2. Den Besuchern ist es insbesondere untersagt:
8.2.1. verbotene Gegenstände im Sinne von Ziffer 7.1 mitzuführen;
8.2.2. körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;
8.2.3. Gegenstände auf die Leinwand, auf das Personal des Veranstalters oder andere Besucher zu werfen;
8.2.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
8.2.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;
8.2.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Aktion dem Veranlasser in Rechnung gestellt. Dabei wird der Wert eines vergleichbaren Sponsoringvertrages zugrunde gelegt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Im Rahmen des Möglichen sind alle bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.
8.2.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern;
8.2.8. das so genannte Stage-Diving, Crowd-Surfing und Pogen.
8.3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive sowie GoPros (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).
8.4. Besucher, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem TabulaRaaza-Festival eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
8.4.1. Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Besucher vom Veranstaltungsort verwiesen und verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Besucher, der schuldhaft gegen diese AGB oder eine etwaige, ihm rechtzeitig bekanntgemachte Verhaltensordnung verstößt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.